Für Friseurbesuche gilt wieder die 3G-Regel! (20. August 2021)

Liebe Kundinnen und Kunden,

ab Freitag, den 20.08.2021 gilt für den Friseurbesuch wieder die 3G-Regel.

Das bedeutet:

  • Sie sind zweifach wirksam geimpft (d. h. zweite Impfung ist mindestens 2 Wochen her) oder
  • Sie sind genesen (die Erkrankung liegt höchstens 6 Monate zurück) oder
  • Sie sind negativ getestet (Antigen-Schnelltest oder negativer PCR Test, der nicht älter als 48 Stunden ist)
  • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an dem verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt brauchen keinen Coronatest.

Alle anderen Schutzmaßnahmen bleiben weiterhin in Kraft.

Sie haben die Möglichkeit, in zahlreichen Corona Testzentren (z.B. www.troisdorf.buerger-schnelltest.de/; www.rhein-sieg-kreis.de/schnelltests ; www.covid-testzentrum.de/troisdorf; und weitere) oder auch in einigen Apotheken einen kostenlosen Schnelltest zu machen, dessen neg. Ergebnis Sie uns dann bitte mitbringen. Corona “Laientest” (Selbsttest) werden nicht anerkannt.

Wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch und versichern Ihnen, alles zu tun, um Ihre Sicherheit in dieser schwierigen Zeit zu gewährleisten.

Bleiben Sie gesund!

Annette Steinbach + Team

Friseurbesuche wieder ohne Corona-Schnelltest möglich! (12. Mai 2021)

Liebe Kundinnen und Kunden,

seit dem 6. Mai 2021 liegt die 7-Tages-Inzidenz im Rhein-Sieg-Kreis unter dem Schwellenwert von 100, so dass die aktuell nach dem Infektionsschutzgesetz geltende Corona-Bundesnotbremse am 13. Mai 2021 außer Kraft tritt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat hierzu eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Damit gelten ab Donnerstag, 13. Mai 2021, wieder die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung in der ab dem 10.05.2021 geltenden Fassung.

Dies bedeutet auch, dass für Friseurdienstleistungen kein negativer Schnelltest mehr nötig ist.

Wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch und versichern Ihnen, alles zu tun, um Ihre Sicherheit in dieser schwierigen Zeit zu gewährleisten.

Bleiben Sie gesund!

Annette Steinbach + Team

Friseurbesuche nur mit negativem Corona-Schnelltest möglich! (22. April 2021)

Liebe Kundinnen und Kunden,

ab Samstag, den 24.04.2021 greift die Corona Bundes-Notbremse auch für den Rhein-Sieg-Kreis. Hieraus ergibt sich die Verpflichtung, vor dem Friseurbesuch einen negativen Corona Test vorzulegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Von dieser Verpflichtung sind Sie auch nicht entbunden, wenn Sie bereits geimpft sind. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter 6 Jahren.

Sie haben die Möglichkeit, in zahlreichen Corona Testzentren (z.B. www.troisdorf.buerger-schnelltest.de/; www.rhein-sieg-kreis.de/schnelltests ; www.covid-testzentrum.de/troisdorf; und weitere) oder auch in einigen Apotheken einen kostenlosen Schnelltest zu machen, dessen neg. Ergebnis Sie uns dann bitte mitbringen. Ein Selbsttest vor Ort im Salon ist ebenfalls zulässig. Bringen Sie dafür bitte einen Corona “Laientest” (Selbsttest) mit, alternativ können Sie auch Tests zum Selbstkostenpreis in unserem Salon erwerben. Bitte kommen Sie hierfür 20 Minuten vor Ihrem eigentlichen Friseurtermin.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Sie ausschließlich nach Vorlage eines negativen Corona Testes bedienen dürfen. Wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch und versichern Ihnen, alles zu tun, um Ihre Sicherheit in dieser schwierigen Zeit zu gewährleisten.

Bleiben Sie gesund!

Annette Steinbach + Team

Friseurbesuche weiterhin auch ohne Corona-Schnelltest möglich! (30. März 2021)

Liebe Kundinnen und Kunden,

ab Gründonnerstag (1. April 2021) greift im Rhein-Sieg-Kreis die Notbremse. Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) aktuell mitgeteilt.

„Click & Meet“ bleibt bei den Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht durch den Verkauf von Waren für den täglichen Bedarf privilegiert sind, bei einem tagesaktuellen negativen Schnelltest aber weiter möglich. Das gilt beispielsweise auch für körpernahe Dienstleistungen oder den Besuch von Bibliotheken oder Museen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Besuche von Lebensmittelgeschäften, Läden des täglichen Bedarfs und Friseure. Diese werden aufgrund einer Sonderbehandlung mit medizinischen Einrichtungen gleichgestellt.

Dies bedeutet, dass für Friseurdienstleistungen auch ab 1. April 2021 kein negativer Schnelltest nötig ist.

Wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch und versichern Ihnen, alles zu tun, um Ihre Sicherheit in dieser schwierigen Zeit zu gewährleisten.

Bleiben Sie gesund!

Annette Steinbach + Team

Wiedereröffnung am 1. März 2021 (22. Februar 2021)

Liebe Kundinnen und Kunden,

endlich geht es wieder los! Ab dem Montag, 1. März 2021 werden wir endlich wieder für Sie da sein!!! Wir freuen uns, Euch schon in Kürze im Salon zu verwöhnen.

Terminanfragen telefonisch unter 02241-401332 oder per E-Mail mail@asteinbach.de sind ab sofort möglich.

Bleiben Sie gesund!

Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen.
Annette Steinbach + Team

Sicherheits- und Hygienemaßnahmen in Zeiten von Corona/Covid-19

Während der Corona-Pandemie dürfen wir nur unter strengen Auflagen unsere Dienstleistung anbieten. Auf Basis der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) sowie des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk haben wir ein Konzept erarbeitet, bei dem Sicherheits- und Hygienemaßnahmen in Zeiten von Corona/Covid-19 beachtet werden, um Sie und uns optimal zu schützen.

Folgende Maßnahmen werden umgesetzt:

  • Unsere Mitarbeiter werden eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske tragen.
  • Auch alle Kunden sind verpflichtet im Salon eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske zu tragen.
  • Im Eingangsbereich halten wir Desinfektionsmittel für Sie bereit.
  • Aus hygienischen Gründen können wir keine Trockenhaarschnitte mehr anbieten. Wir sind verpflichtet, jedem Kunden vor der Bedienung die Haare zu waschen.
  • Gesichtsnahe Dienstleistungen wie z.B. Bartpflege, Wimpern- und Augenbrauenfärben sind unter besonderen Schutzmaßnahamen unsererseits wieder erlaubt.
  • Jeder Bedienplatz sowie alle Arbeitsgeräte wie Scheren, Bürsten, Kämme etc. werden nach jedem Kunden desinfiziert.
  • Leider dürfen wir Ihnen weder Getränke noch Zeitschriften etc. anbieten. Gerne können Sie sich Zeitschriften und Getränke selber mitbringen.
  • Das eigene Föhnen der Haare ist derzeit leider untersagt.
  • Wir bitten um Verständnis, dass wir es ablehnen werden Kunden mit Erkältungssymptomen zu bedienen.
  • Wir sind gehalten, Ihre Kontaktdaten sowie den Zeitpunkt des Betretens/Verlassens des Salons zu dokumentieren. Vordrucke haben wir vorbereitet.
  • Bargeldloses Bezahlen an der Kasse (bevorzugt)